Wettbewerbe sind Ausdruck einer freien und chancengleichen Gesellschaft. Ihr offener Zugang stellt einen rechtlich gesicherten Wert und einen wichtigen Beitrag zur Baukultur in unserem Land dar. Doch die Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber für Planungsleistungen in den Bereichen Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur und Stadtplanung sind durch eine systematische Ausgrenzung der großen Mehrheit der in Deutschland tätigen Büros gekennzeichnet. Auf Grund restriktiver Zugangsbeschränkungen besteht für die meisten Büros keine Möglichkeit mehr, an diesen Verfahren teilzunehmen - fast der komplette Berufsstand bleibt damit von öffentlichen Bauaufgaben ausgeschlossen.
Dies führt zu einer enormen Einschränkung der Dienstleistungs- und Wettbewerbsfreiheit, verstößt gegen wesentliche Grundsätze der VOF und RPW sowie gegen das Gesetz zur Vermeidung von Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Aus diesem Grund hat die ,wettbewerbsinitiative‘ Anfang Juni 2014 eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission bei der Anwaltskanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“ in Auftrag gegeben, die im Februar 2015 in Brüssel eingereicht wurde.
Die Gelder dafür wurden über eine Spendenaktion, an der sich eine Vielzahl Kolleginnen und Kollegen beteiligt haben, gesammelt. Diese Unterstützung zeigt deutlich, dass ein Großteil des Berufsstandes dringenden Handlungsbedarf sieht.
Darüber hinaus wurde die Kanzlei "Freshfields Bruckhaus Deringer" mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur deutschen Vergabepraxis mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/24EU beauftragt. Beide Papiere stehen auf dieser Seite zum Download bereit.
Ehrenmitglieder
Die ,wettbewerbsinitiative' verleiht Kollegen und Förderern der Initiative, die sich für faire und transparente Vergabeverfahren einsetzen und damit um das Wettbewerbswesen und die Baukultur in unserem Land verdient machen, die Ehrenmitgliedschaft.
Prof. Eckard Gerber